Arbeitsstättenverordnung: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten

Arbeitsstättenverordnung: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Inhalt

I. Einleitung
A. Bedeutung der Arbeitsstättenverordnung
B. Relevanz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

II. Die Arbeitsstättenverordnung im Überblick
A. Was ist die Arbeitsstättenverordnung?
B. Rechtliche Grundlagen
C. Zuständigkeit und Durchsetzung

III. Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung
A. Welche Arbeitsstätten sind betroffen?
B. Ausnahmen und Sonderfälle
C. Konsequenzen bei Nichtbeachtung

IV. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
A. Mitwirkungspflichten
B. Meldung von Mängeln
C. Rechte der Arbeitnehmer

V. Praktische Umsetzung

VI. Checkliste für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung

VII. Fazit

I. Einleitung

A. Bedeutung der Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung – ein Begriff, der nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Vorschrift? Und warum ist er für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig? 

Ob Sie ein Arbeitgeber sind, der seine Verantwortung kennt, oder ein Arbeitnehmer, der seine Rechte schützen möchte – unsere Informationen werden Ihnen dabei helfen, die Regeln und Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung besser zu verstehen und anzuwenden.

B. Relevanz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Arbeitsstättenverordnung ist weit mehr als nur eine bürokratische Vorschrift; sie bildet das Rückgrat eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds. Für Arbeitgeber ist die Beachtung dieser Verordnung von entscheidender Bedeutung, da sie nicht nur gesetzlich verpflichtet sind, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, sondern auch wirtschaftliche Vorteile daraus ziehen können. Ein sicherer Arbeitsplatz reduziert das Risiko von Unfällen und Krankheiten, was wiederum zu einer geringeren Fluktuation, höherer Produktivität und einem positiven Unternehmensimage führt. 

Arbeitnehmer profitieren von der Arbeitsstättenverordnung, indem sie in einem geschützten Umfeld arbeiten können, das ihre körperliche und seelische Gesundheit schützt. Sie haben das Recht auf eine sichere Arbeitsumgebung und können aktiv zur Einhaltung der Verordnung beitragen, indem Sie auf mögliche Gefahren hinweisen und sich an Schulungsmaßnahmen beteiligen. 

II. Die Arbeitsstättenverordnung im Überblick

A. Was ist die Arbeitsstättenverordnung?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein zentrales Regelwerk im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie legt die Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstättenfest und dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Besonders berücksichtigt werden auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, einschließlich der Gewährleistung von Barrierefreiheit gemäß § 3 Abs. 2 ArbStättV. Die aktuelle Verordnung trat am 3. Dezember 2016 in Kraft.

Warum gibt es die Arbeitsstättenverordnung?

Die Arbeitsstättenverordnung wurde geschaffen, um die Arbeitsbedingungen in Unternehmen und Organisationen sicherer und gesünder zu gestalten. Sie geht auf das Arbeitsschutzgesetz zurück und bildet ein wichtiges Element im deutschen Arbeitsrecht. Das Hauptziel besteht darin, Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme zu verhindern. Die Verordnung trägt dazu bei, Arbeitsrisiken zu minimieren und die Arbeitsqualität zu erhöhen.

Was regelt die Arbeitsstättenverordnung?

Die Arbeitsstättenverordnung legt eine Vielzahl von Anforderungen für Arbeitsstätten fest, unabhängig davon, ob es sich um Büros, Produktionsstätten, Baustellen oder andere Arbeitsorte handelt. Einige der wichtigsten Aspekte, die sie regelt, sind:

  • Raumgestaltung und -ausstattung:
    Die Arbeitsstättenverordnung legt detaillierte Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsräumen fest. Dazu gehören die Mindestgröße von Arbeitsplätzen, die richtige Beleuchtung, Belüftung und Temperatur sowie die ergonomische Ausstattung von Arbeitsplätzen. Ziel ist es, den Komfort der Mitarbeiter sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gesundheitsschäden vermieden werden.
  • Fluchtwege und Notfallpläne:
    Die Verordnung schreibt vor, dass Fluchtwege in Arbeitsstätten eindeutig gekennzeichnet und frei von Hindernissen sein müssen. Es müssen ausreichend Notausgänge vorhanden sein, die im Notfall eine rasche Evakuierung ermöglichen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Notfallpläne zu erstellen und Mitarbeiter darüber zu informieren, wie sie im Ernstfall handeln sollen.
  • Brandschutz:
    Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Brandschutz. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Brände zu verhindern und im Falle eines Brandes die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies umfasst die Installation von Feuerlöschern, Rauchabzügen und die Schulung der Belegschaft in Bezug auf das richtige Verhalten im Brandfall.
  • Arbeitsmittel und -plätze:
    Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitsmittel sicher und ordnungsgemäß verwendet werden müssen. Dies beinhaltet die regelmäßige Wartung und Prüfung von Maschinen und Werkzeugen, um Unfälle durch defekte Ausrüstung zu verhindern. Darüber hinaus müssen Arbeitsplätze so gestaltet sein, dass sie den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht werden und ihre Gesundheit schützen.
  • Sanitäranlagen und Pausenräume:
    Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass ausreichende Sanitäranlagen und Pausenräume für die Mitarbeiter zur Verfügung stehen müssen. Dies ist wichtig, um den Komfort und die Hygiene am Arbeitsplatz sicherzustellen und den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, sich angemessen auszuruhen und zu erholen.
  • Dokumentation und Gefährdungsbeurteilung:
    Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, in der potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz ermittelt und bewertet werden. Diese Beurteilung dient als Grundlage für die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber bestimmte Informationen und Unterlagen über die Arbeitsstätte und die getroffenen Schutzmaßnahmen aufbewahren.

B. Rechtliche Grundlagen

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet ihre rechtlichen Grundlagen im deutschen Arbeitsschutzrecht. Sie ist eng mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verknüpft und bildet eine wichtige Ergänzung dazu. 

Das Arbeitsschutzgesetz legt die allgemeinen Prinzipien und Pflichten im Bereich des Arbeitsschutzes fest und stellt sicher, dass der Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten oberste Priorität hat. Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert diese Prinzipien und gibt detaillierte Vorschriften zur Gestaltung und Nutzung von Arbeitsstätten vor. Sie ist somit ein wichtiger Teil des rechtlichen Rahmens, der Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen dazu verpflichtet, für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen. 

Daher ist es unerlässlich, die Arbeitsstättenverordnung im Kontext des gesamten Arbeitsschutzrechts zu verstehen und zu beachten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Unfälle sowie Gesundheitsprobleme am Arbeitsplatz zu minimieren.

C. Zuständigkeit und Durchsetzung

Die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der ArbStättV obliegt den Ämtern für Arbeitsschutz oder den jeweiligen Gewerbeaufsichtsämtern. Die Zuständigkeitsregelungen variieren jedoch zwischen den verschiedenen Bundesländern.

In einigen Bundesländern obliegt die Durchsetzung der ASR beispielsweise den dortigen Arbeitsschutzverwaltungen, wie dem Gewerbeaufsichtsamt, das die Einhaltung der Vorschriften überwacht und in solchen Fällen als Arbeitsschutzbehörde fungiert. Auch die Unfallversicherungsträger sind gesetzlich dazu befugt, staatliche Arbeitsschutzvorschriften zur Erfüllung ihrer präventiven Aufgaben zu überwachen und durchzusetzen.

In der Praxis kann es jedoch schwierig sein, die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung zu überwachen und durchzusetzen. Oftmals sind Betriebe und Unternehmen nicht ausreichend informiert oder geschult, um die Vorschriften umzusetzen. Hier kommt den zuständigen Behörden eine wichtige Rolle zu, indem sie Betriebe und Unternehmen beraten und unterstützen.

III. Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung

A. Welche Arbeitsstätten sind betroffen?

Die Arbeitsstättenverordnung erstreckt sich auf eine breite Palette von Arbeitsstätten und -orten. Sie betrifft Unternehmen und Organisationen in nahezu allen Branchen. Darunter fallen alle Einrichtungen, Gebäude, Plätze oder Räumlichkeiten, in denen Beschäftigte ihre Arbeit ausführen, auch Baustellen, sowie Transportfahrzeuge, Telearbeitsplätze und Arbeitsplätze im Freien.

Die Arbeitsstättenverordnung gilt auch für Arbeitsstätten, die von Beschäftigten anderer Unternehmen genutzt werden. Wenn sich in einem Unternehmen mehrere Betriebe befinden, ist jeder Betrieb als eigene Arbeitsstätte zu betrachten.

B. Ausnahmen und Sonderfälle

Gemäß § 1 Abs. 2 ArbStättV sind Betriebe in speziellen wirtschaftlichen Bereichen nur eingeschränkt durch die Verordnung geregelt. Dies gilt insbesondere für Betriebe im Reiseverkehr, im Marktverkehr und mit Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr. Es gibt hier keine genauen Sicherheitsvorschriften, da der Arbeitsort und die Betriebsbedingungen nicht konkret festgelegt sind oder besondere Gefahrenquellen bestehen. Dennoch gelten grundsätzlich die Vorschriften zum Nichtraucherschutz und zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, unabhängig von der betrieblichen Eigenart.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit können der Bund und die Länder Ausnahmen von den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zulassen. Dies betrifft zum Beispiel Soldaten, für die andere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um einen effektiven Einsatz zu gewährleisten. Eine solche Ausnahmeregelung kann nur dann greifen, wenn alternative Schutzmaßnahmen festgelegt werden, wie zum Beispiel interne Dienstanweisungen.

C. Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Die Arbeitsstättenverordnung ist keine bloße Empfehlung, sondern rechtlich bindend. Werden die Vorschriften der Verordnung nicht eingehalten, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben. Arbeitgeber, die sich über die Vorschriften hinwegsetzen, riskieren nicht nur die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter, sondern auch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Zu den möglichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung gehören:

  • Bußgelder: 
    Die Aufsichtsbehörden, wie die Gewerbeaufsichtsämter oder Berufsgenossenschaften, können Bußgelder verhängen, wenn Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung festgestellt werden. Die Höhe der Bußgelder kann erheblich sein und hängt von der Schwere des Verstoßes ab.
  • Strafrechtliche Verfolgung:
    In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Verstöße vorliegen, kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber kommen. Dies kann Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.
  • Haftung:
    Arbeitgeber können für Schäden, die ihren Mitarbeitern durch Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung entstehen, haftbar gemacht werden. Dies kann zu hohen Schadensersatzforderungen führen.
  • Betriebsstilllegung:
    Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Aufsichtsbehörde die vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung des Betriebs anordnen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
  • Reputationsschaden:
    Die Nichtbeachtung der Arbeitsstättenverordnung kann auch einen erheblichen Rufschaden für ein Unternehmen bedeuten, was sich negativ auf Kunden, Geschäftspartner und die allgemeine Öffentlichkeit auswirken kann.

Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass Arbeitgeber die Arbeitsstättenverordnung ernst nehmen, die Vorschriften verstehen und umsetzen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Beachtung der Verordnung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Beitrag zu einer sicheren und verantwortungsbewussten Arbeitskultur.

IV. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Die Arbeitsstättenverordnung legt nicht nur die Pflichten der Arbeitgeber fest, sondern definiert auch klare Rechte und Pflichten für die Arbeitnehmer. Diese Rechte und Pflichten sind entscheidend, um einen umfassenden Ansatz für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. 

Arbeitnehmer haben das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz und sind dazu verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten Schutzmaßnahmen und Arbeitsanweisungen zu beachten. Sie sollten potenzielle Gefährdungen melden, um gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen zu finden. Zudem haben Arbeitnehmer das Recht auf Informationen und Schulungen, um sich über Sicherheitsrichtlinien und Verfahren auf dem Laufenden zu halten. 

Die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung durch Arbeitnehmer ist nicht nur im eigenen Interesse, sondern trägt auch zur Schaffung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung bei, von der alle profitieren.

Mitwirkungspflichten

Die Arbeitsstättenverordnung fordert eine aktive Mitarbeit der Arbeitnehmer beim Arbeitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie müssen sich an Sicherheitsvorschriften und Anweisungen halten. Arbeitnehmer sind in der Verantwortung, sowohl für ihre eigene Sicherheit als auch für die ihrer Kollegen zu handeln. Dies beinhaltet auch die Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen, um sich über potenzielle Gefahren und sicheres Verhalten zu informieren. 

Die aktive Beteiligung der Arbeitnehmer an der Sicherheitskultur des Unternehmens ist von großer Bedeutung, um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Meldung von Mängeln

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Arbeitnehmerpflichten nach der Arbeitsstättenverordnung ist die sofortige Meldung von Mängeln und Sicherheitsproblemen. Arbeitnehmer sollten potenzielle Gefahren, unsichere Arbeitsbedingungen oder Defekte in der Sicherheitsausrüstung umgehend ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Stelle melden.

Diese Meldungen sind von großer Bedeutung, da sie helfen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, bevor es zu Unfällen kommt. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass das Melden von Mängeln nicht nur eine Pflicht ist, sondern auch eine Frage der Eigenverantwortung für ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit ihrer Kollegen.

Rechte der Arbeitnehmer

Die Arbeitsstättenverordnung sichert wichtige Rechte für Arbeitnehmer, um ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen. Darunter fällt das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz mit minimalen Gefahren und Risiken.

Arbeitnehmer haben das Recht auf klare und verständliche Informationen über Sicherheitsrichtlinien und -verfahren sowie angemessene Schulungen, um sicher arbeiten zu können. Sie haben außerdem das Recht, potenzielle Gefahren zu melden, um gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen zu finden und Risiken zu minimieren.

Die Arbeitsstättenverordnung schafft einen rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass Arbeitnehmer in einer sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumgebung arbeiten können. Diese Rechte schützen nicht nur die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer, sondern fördern auch eine positive Arbeitskultur voller Vertrauen und Zusammenhalt.

V. Praktische Umsetzung

Die Arbeitsstättenverordnung regelt also die Anforderungen an Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Im Fokus stehen hierbei die Arbeitsbedingungen sowie die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze. Doch wie wird die Arbeitsstättenverordnung in der Praxis umgesetzt?

Zunächst einmal muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze durchführen. Hierbei werden nicht nur körperliche Gefahren wie etwa Stolperfallen oder die Gefahr des Umkippens von schweren Gegenständen berücksichtigt, sondern auch psychische Belastungen wie ein hoher Lärmpegel oder Stress. Die Ergebnisse dieser Gefährdungsbeurteilung dienen als Grundlage für die Umsetzung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.

Im Rahmen der Umsetzung müssen beispielsweise ausreichend große und beleuchtete Arbeitsräume zur Verfügung gestellt werden. Auch die Gestaltung der Arbeitsplätze selbst muss den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Dazu gehört unter anderem, dass Bildschirme und andere Arbeitsgeräte in einer ergonomischen Position aufgestellt und justiert sind, um eine unnötige Belastung des Körpers durch eine falsche Haltung zu vermeiden. Aber auch die Bereitstellung von Pausenräumen oder die Möglichkeit, sich regelmäßig zu bewegen, zählen zur Umsetzung der Verordnung.

Neben der Gestaltung der Arbeitsplätze betrifft die Arbeitsstättenverordnung auch den Brandschutz sowie den Umgang mit Gefahrstoffen. So müssen beispielsweise Fluchtwege klar definiert und ausreichend gekennzeichnet sein. Auch die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Verordnung.

Kritiker bemängeln, dass die Arbeitsstättenverordnung zu starr und unflexibel sei und somit eine Umsetzung in der Praxis erschwere. Doch es ist wichtig, die Anforderungen der Verordnung ernst zu nehmen, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und somit langfristig Krankheitsausfälle und Kosten zu vermeiden. Eine gute Planung und Durchführung der Umsetzung ist unerlässlich, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

VI. Checkliste für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung

Um sicherzustellen, dass alle Vorschriften der ArbStättV eingehalten und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, kann eine Checkliste helfen. Eine solche Checkliste sollte die folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • Allgemeine Anforderungen
    • Gibt es einen Beauftragten für den Arbeitsschutz?
    • Wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt?
    • Wird ein Notfallmanagement-Plan für den Worst Case verfolgt?
    • Wird regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
  • Raumgestaltung
    • Sind die Räume ausreichend beleuchtet?
    • Sind ausreichend Fluchtwege vorhanden?
    • Ist der Boden rutschfest?
    • Ist die Raumtemperatur angenehm?
  • Arbeitsmittel und -kleidung
    • Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der geeigneten Arbeitsschutzkleidung ausgestattet?
    • Wird die Arbeitsschutzkleidung regelmäßig gereinigt und gewartet?
    • Sind die Arbeitsmittel regelmäßig gewartet?
    • Wird die Benutzung von Arbeitsmitteln und Maschinen regelmäßig überprüft?
  • Gesundheit und Hygiene
    • Werden regelmäßig Schulungen bezüglich der Hygiene durchgeführt?
    • Sind ausreichend Pausenräume und Toiletten vorhanden?
    • Werden Maßnahmen ergriffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren?
    • Werden die Arbeitsplätze regelmäßig gereinigt?

Diese Checkliste ermöglicht es Arbeitgebern, systematisch zu überprüfen, ob sie die erforderlichen Maßnahmen gemäß der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt haben und wo möglicherweise noch Handlungsbedarf besteht. So wird nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt, sondern auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vermeiden potenzielle Folgekosten durch Unfälle oder Erkrankungen.

VII. Fazit

Die Arbeitsstättenverordnung ist ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Durch die einheitlichen Vorgaben und Normen werden Risiken minimiert und Unfälle vermieden. Dabei richtet sich die Verordnung nicht nur an Arbeitgeber, sondern auch an Arbeitnehmer, um eine gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu etablieren.

Insbesondere in der heutigen digitalen Arbeitswelt, in der flexible Arbeitsmodelle und -orte immer beliebter werden, ist die Arbeitsstättenverordnung von großer Bedeutung. Sie stellt sicher, dass auch in solchen Arbeitsumgebungen die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Neben den grundlegenden Anforderungen an Arbeitsräume, Beleuchtung und Lärmemissionen gibt es auch spezifische Vorgaben für den Umgang mit Gefahrstoffen und das Ergonomie-Management. Hierbei geht es um eine optimale Gestaltung der Arbeitsplätze, um gesundheitliche Probleme wie Rückenschmerzen oder Augenprobleme zu vermeiden. Insgesamt leistet die Arbeitsstättenverordnung einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in Deutschland. Eine stetige Überprüfung und Anpassung der Vorgaben an neue Arbeitsformen und Technologien ist dabei notwendig, um auch zukünftig eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

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Autor/in
cornelia.thomas

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