Arbeitsverträge: Das müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen

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Ein Arbeitsvertrag ist die rechtliche Basis für jedes Arbeitsverhältnis. Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und legt wichtige Details zur Arbeitszeit, Vergütung und Kündigung fest. Doch welche Klauseln sind zulässig? Was ist gesetzlich vorgeschrieben? Und welche Fallstricke gilt es zu vermeiden? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Arbeitsverträge.

1. Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er definiert die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, wie die tägliche Arbeitszeit, die Vergütung und die Kündigungsfristen. Laut § 2 Nachweisgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten.

1.1 Schriftform vs. mündlicher Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Doch Vorsicht: Ein mündlicher Vertrag ist zwar grundsätzlich wirksam, doch im Streitfall schwer nachweisbar. Zudem schreibt das Nachweisgesetz vor, dass wichtige Vertragsbestandteile schriftlich fixiert sein müssen.

2. Inhalt eines Arbeitsvertrages

Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses (spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich fixiert)
  • Arbeitszeit (z. B. tägliche Arbeitszeit, Mehrarbeit und Überstundenregelungen)
  • Vergütung (inklusive Zuschläge und Fälligkeit der Zahlung)
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses (befristet oder unbefristet)
  • Kündigungsfristen (z. B. vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats)
  • Probezeit (maximal sechs Monate, Kündigung mit Frist von zwei Wochen möglich)
  • Betriebliche Vereinbarungen und Tarifverträge (falls zutreffend)
  • Geheimhaltungsklauseln und Geschäftsgeheimnisse

Tipp für Arbeitgeber: Eine klare Formulierung vermeidet spätere Missverständnisse.

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3. Befristete vs. unbefristete Arbeitsverträge

Ein Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet sein.

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag: Das Arbeitsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet werden.
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Er endet automatisch mit dem vereinbarten Datum oder wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine Befristung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Achtung: Eine unwirksame Befristung kann dazu führen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht!

4. Kündigung und Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsvertrages. Gesetzlich gilt nach § 622 BGB eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses kann sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängern.

4.1 Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Probezeit im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich erwähnt wurde.

4.2 Unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen

Manche Klauseln sind unwirksam, weil sie gegen gesetzliche Bestimmungen oder das Arbeitsrecht verstoßen. Beispiele:

Unangemessen lange Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer
Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag, die unverhältnismäßig hoch sind
Klauseln zur Mehrarbeit, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen

Unser Tipp: Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag rechtlich prüfen, um unwirksame Klauseln zu vermeiden!

5. Arbeitsvertrag ändern oder verlängern

Ein Arbeitsvertrag kann nicht einseitig geändert werden. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden und dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

5.1 Befristete Arbeitsverträge verlängern

Eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Eine automatische Verlängerung ohne neue Vereinbarung ist nicht zulässig.

Muster zum Download

Laden Sie sich hier eine Vorlage für einen Arbeitsvertrag herunter, die Sie für Ihr Unternehmen anpassen können. Hinweis: Diese Vorlage für einen Arbeitsvertrag dient als allgemeine Orientierung und muss an die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst werden. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung. Je nach Branche, Unternehmensstruktur oder geltendem Tarifvertrag können individuelle Anpassungen erforderlich sein. Wir empfehlen, die Vorlage von einem juristischen Experten prüfen zu lassen, um die rechtliche Konformität sicherzustellen.

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6. Typische Konflikte im Arbeitsverhältnis und wie man sie vermeidet

Auch wenn ein Arbeitsvertrag viele Aspekte eines Arbeitsverhältnisses regelt, kommt es in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Häufige Konfliktfelder sind:

6.1 Unklare oder unwirksame Vertragsklauseln

Unklare Formulierungen oder unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag können zu Missverständnissen führen. Ein Beispiel ist eine vage Regelung zu Überstunden („Mehrarbeit wird erwartet“), die ohne Angabe zur Vergütung oder Ausgleichsregelung problematisch sein kann.

Lösung: Verträge sollten präzise formuliert und rechtlich geprüft werden. Arbeitnehmer sollten vor der Unterzeichnung unklare Klauseln hinterfragen.

6.2 Abweichende mündliche Absprachen

Häufig gibt es Streit darüber, ob mündliche Vereinbarungen bindend sind. Beispielsweise kann ein Arbeitgeber mündlich eine Gehaltserhöhung oder eine Verlängerung eines befristeten Vertrags in Aussicht stellen – ohne dies schriftlich festzuhalten.

Lösung: Nachweisbare schriftliche Vereinbarungen schaffen Klarheit. Änderungen zum Arbeitsvertrag sollten immer schriftlich dokumentiert und von beiden Seiten unterschrieben werden.

6.3 Kündigung und Abfindung

Ein weiteres Konfliktthema ist die Kündigung. Häufig gibt es Unklarheiten zu Kündigungsfristen, Abfindungsansprüchen oder einer möglichen Weiterbeschäftigung nach einer unwirksamen Kündigung.

Lösung: Arbeitgeber sollten sich vor einer Kündigung rechtlich beraten lassen, um Fehler zu vermeiden. Arbeitnehmer können sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren.

6.4 Arbeitszeit und Überstunden

Ein häufiger Streitpunkt ist die tägliche Arbeitszeit und die Vergütung von Überstunden. Manche Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die pauschal alle Überstunden als mit dem Gehalt abgegolten betrachten – solche Klauseln sind jedoch oft unwirksam.

Lösung: Eine klare Regelung zur Arbeitszeit und zu Mehrarbeit im Vertrag sorgt für Transparenz. Arbeitnehmer sollten sich vorab informieren, ob und wie Überstunden vergütet werden.

6.5 Gehalt und Sonderzahlungen

Unstimmigkeiten über die Vergütung, insbesondere über Bonuszahlungen oder Weihnachtsgeld, führen oft zu Konflikten. Manchmal ist unklar, ob Sonderzahlungen freiwillig oder verpflichtend sind.

Lösung: Die Vergütungsbestandteile sollten im Arbeitsvertrag eindeutig festgehalten sein. Arbeitnehmer sollten sich nicht auf mündliche Zusagen verlassen, sondern eine schriftliche Bestätigung verlangen.

6.6 Wettbewerbsverbote und Geschäftsgeheimnisse

Einige Arbeitsverträge enthalten Wettbewerbsverbote oder Klauseln zu Geschäftsgeheimnissen. Diese können Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen in ihrer beruflichen Freiheit einschränken.

Lösung: Wettbewerbsverbote müssen zeitlich und inhaltlich begrenzt sein und sind nur mit einer angemessenen Karenzentschädigung wirksam. Arbeitnehmer sollten vor Vertragsunterzeichnung prüfen, welche Verpflichtungen sie eingehen.

Tipp: Eine frühzeitige Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hilft, viele Konflikte zu vermeiden.

Fazit

Ein Arbeitsvertrag regelt die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses und sollte sorgfältig geprüft werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gut beraten, auf eine klare Formulierung zu achten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

FAQ: Häufige Fragen zu Arbeitsverträgen

1. Muss der Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Nein, ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Doch laut Nachweisgesetz müssen wesentliche Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich festgehalten werden.

2. Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In der Probezeit kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

3. Sind alle Klauseln im Arbeitsvertrag gültig?

Nein, manche Klauseln können unwirksam sein, wenn sie gegen das Arbeitsrecht oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Beispiele sind überlange Kündigungsfristen oder unverhältnismäßige Vertragsstrafen.

4. Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag unwirksam?

Ein befristeter Vertrag ist unwirksam, wenn die Befristung nicht rechtlich zulässig ist oder keine sachliche Begründung vorliegt.

5. Kann der Arbeitsvertrag auch nachträglich geändert werden?

Ja, aber nur, wenn beide Vertragsparteien der Änderung zustimmen. Eine einseitige Änderung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist nicht möglich.

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Autor/in
Shaun Hoskins

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