Die perfekte Arbeitsplatzbeleuchtung: So erfüllen Sie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung

Man working on computer in cozy home office with natural light. Back view. Remote work from home, telecommuting, freelance.

In einem modernen Büro sind viele Dinge für einen effizienten Arbeitsalltag wichtig – von ergonomischen Möbeln bis hin zu funktionaler Technik. Oft unterschätzt wird jedoch die richtige Arbeitsplatzbeleuchtung, obwohl sie maßgeblich zur Gesundheit und Produktivität beiträgt. Aber was ist eigentlich „richtige“ Beleuchtung? Und welche gesetzlichen Vorgaben gibt es dafür in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)?

In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, wie die optimale Beleuchtung aussieht, wie sie umgesetzt werden kann und welche Vorschriften für Unternehmen gelten.

Inhalt

  1. Warum ist die richtige Arbeitsplatzbeleuchtung wichtig?
  2. Was regelt die Arbeitsstättenverordnung?
  3. Wie hell soll es sein? Ein paar Zahlen
  4. Tipps für die optimale Arbeitsplatzbeleuchtung

Warum ist die richtige Arbeitsplatzbeleuchtung wichtig?

Gute Beleuchtung sorgt nicht nur für Wohlbefinden am Arbeitsplatz, sie ist auch ein wesentlicher Faktor für die Konzentration und Leistungsfähigkeit. Insbesondere in Büros, Werkstätten oder an Arbeitsplätzen ohne ausreichend Tageslicht hat die künstliche Beleuchtung großen Einfluss auf:

  • Augengesundheit: Zu schwache oder flackernde Lampen können die Augen anstrengen und langfristig schädigen.
  • Produktivität: Ein gut beleuchteter Arbeitsplatz verbessert die Konzentration, reduziert Fehler und steigert die Effizienz.
  • Wohlbefinden: Angenehme Beleuchtung kann Stress verringern und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz fördern.
  • Sicherheit: In Produktionsbereichen und Werkstätten ist die richtige Beleuchtung entscheidend, um Unfälle zu verhindern.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen Unternehmen auf eine Mischung aus natürlichem Tageslicht und künstlicher Beleuchtung setzen. Doch welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber?

Was regelt die Arbeitsstättenverordnung?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert, welche Mindestanforderungen an Arbeitsplätze gestellt werden müssen, damit sie den Schutz und das Wohl der Beschäftigten gewährleisten. Ein Teil dieser Verordnung bezieht sich auf die Beleuchtung am Arbeitsplatz.

Laut § 3a der Verordnung muss ein Arbeitgeber sicherstellen, dass Arbeitsplätze mit ausreichend und geeigneter Beleuchtung ausgestattet sind. Dazu gehört:

  • Tageslicht: Wo immer möglich, sollte Tageslicht die primäre Lichtquelle sein. Arbeitsplätze sollten so gestaltet sein, dass Fenster oder Lichtkuppeln natürliches Licht einfallen lassen.
  • Künstliche Beleuchtung: In Bereichen, in denen nicht ausreichend natürliches Licht vorhanden ist oder die Arbeitszeiten über den Tag hinausgehen, muss eine künstliche Beleuchtungsquelle eingesetzt werden. Diese muss auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmt sein.
  • Blendfreiheit und Schattenvermeidung: Die Beleuchtung darf keine störenden Blendeffekte oder harte Schatten werfen, die die Arbeit behindern oder die Augen übermäßig belasten.
  • Notbeleuchtung: In Arbeitsbereichen, die ein besonderes Gefahrenpotenzial aufweisen, wie z. B. Werkhallen oder Lager, ist eine Notbeleuchtung für den Fall von Stromausfällen Pflicht.

Unternehmen sollten zudem regelmäßig überprüfen, ob die Beleuchtung den aktuellen Anforderungen entspricht und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

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Wie hell soll es sein? Ein paar Zahlen

Die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz wird in der Einheit Lux angegeben und beschreibt, wie viel Licht auf eine bestimmte Fläche trifft. Abhängig von der jeweiligen Tätigkeit und dem Arbeitsumfeld gelten unterschiedliche Mindestanforderungen an diese Lichtintensität:

  • Bürotätigkeiten, wie das Arbeiten am Computer oder das Bearbeiten von Dokumenten, erfordern in der Regel eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux, um eine angenehme und effiziente Arbeitsumgebung zu gewährleisten. 
  • Präzisionsarbeiten oder Tätigkeiten, die eine hohe Genauigkeit und Sehkraft verlangen, wie etwa in der Feinmechanik, benötigen eine intensivere Beleuchtung. Hier werden Werte von 750 bis 1.000 Lux empfohlen, um die Sicherheit und Präzision zu unterstützen

Diese Zahlen sind Mindestwerte, einen festen Idealwert gibt es nicht – denn dieser kann von Person zu Person variieren. Für ältere Mitarbeiter oder Menschen mit Sehbehinderungen wird etwa eine höhere Beleuchtungsstärke von 750 bis 1.500 Lux für Bildschirmtätigkeiten empfohlen.

Tipps für die optimale Arbeitsplatzbeleuchtung

Wenn Sie als Unternehmer oder Freelancer Ihre Räumlichkeiten gestalten oder modernisieren, ist die Beleuchtung ein wichtiger Faktor. Hier einige Tipps, um sicherzustellen, dass die Beleuchtung Ihren Mitarbeitern zugutekommt:

1. Kombinieren Sie Tageslicht und künstliches Licht

Das Tageslicht ist eine der besten Lichtquellen für das menschliche Auge. Planen Sie Ihre Büros so, dass möglichst viel natürliches Licht einfallen kann. In Kombination mit indirektem, warmweißem Kunstlicht entsteht eine angenehme Atmosphäre.

2. Setzen Sie auf dimmbare Beleuchtung

Unterschiedliche Tageszeiten und Tätigkeiten erfordern verschiedene Lichtintensitäten. Dimmbare Lampen oder LED-Panels ermöglichen eine flexible Anpassung an die jeweilige Situation. So wird beispielsweise für kreative Tätigkeiten oft helleres Licht benötigt, während entspanntere Phasen mit weicherem Licht unterstützt werden.

3. Achten Sie auf die richtige Farbtemperatur

Die Farbtemperatur des Lichts wird in Kelvin (K) gemessen. Für Arbeitsplätze, an denen viel Konzentration erforderlich ist, empfehlen sich Beleuchtungsquellen mit einer Farbtemperatur zwischen 4000 und 5000 K. Dieses „neutralweiße“ Licht ist dem Tageslicht ähnlich und fördert die Aufmerksamkeit. Warmweiße Lampen (2700-3000 K) hingegen eignen sich gut für Pausen- oder Besprechungsräume.

4. Positionieren Sie Lichtquellen richtig

Die Platzierung von Lampen ist genauso wichtig wie ihre Helligkeit. Das Licht sollte nicht direkt in die Augen scheinen oder auf Bildschirmen spiegeln. Indirekte Beleuchtung, z. B. durch Wandleuchten oder Deckenstrahler, sorgt für gleichmäßige, angenehme Helligkeit ohne störende Blendungen.

5. Notbeleuchtung und Sicherheitsaspekte nicht vergessen

Gerade in Bereichen mit Maschinen, Chemikalien oder Lagerbeständen sollte neben der allgemeinen Beleuchtung immer auch eine funktionsfähige Notbeleuchtung installiert sein. Diese leuchtet im Fall eines Stromausfalls wichtige Wege und Ausgänge aus und sorgt so für Sicherheit.

Fazit: Arbeitsplatzbeleuchtung – Mehr als nur Licht

Die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch eine gesetzliche Pflicht gemäß der Arbeitsstättenverordnung. Sie wirkt sich direkt auf das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Produktivität der Mitarbeiter aus. Unternehmer und Führungskräfte sollten daher nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, sondern aktiv in eine optimale Beleuchtung investieren. Dies zahlt sich langfristig in Form von zufriedenen, leistungsfähigen Mitarbeitern und einem sicheren Arbeitsumfeld aus.

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Autor/in
Shaun Hoskins

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