Gewerbesteuer in Deutschland: Alles, was Unternehmen wissen müssen

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In Deutschland stellt die Gewerbesteuer eine zentrale Einnahmequelle für die Kommunen dar und betrifft die meisten Unternehmen und Selbstständigen. Für Gewerbetreibende ist es wichtig, die Grundlagen dieser Steuer zu verstehen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden und mögliche Optimierungen zu nutzen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, was die Gewerbesteuer ist, wie sie berechnet wird, welche Unternehmen gewerbesteuerpflichtig sind und wie die Festsetzung der Steuermesszahl funktioniert. Außerdem geben wir Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Steuerlast reduzieren können und zeigen auf, wie die Sirius Facilities Büro-Standorte Unternehmen helfen, ihre Steuerlast durch die Wahl eines günstigen Hebesatzes zu optimieren.

Was ist die Gewerbesteuer, und wie unterscheidet sie sich von der Einkommensteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf die Gewinne von Unternehmen erhoben wird und die Ertragskraft eines Unternehmens widerspiegelt. Sie stellt eine wesentliche Finanzierungsquelle für Städte und Gemeinden dar, die den Hebesatz eigenständig festlegen können. Der Hebesatz, der je nach Kommune unterschiedlich ist, beeinflusst maßgeblich die Höhe der Steuer. Die Gewerbesteuer basiert auf dem sogenannten Gewerbeertrag und wird grundsätzlich von allen Unternehmen und Selbstständigen gezahlt, die gewerbesteuerpflichtig sind. Die Steuer wird durch das Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt, welches die allgemeinen Grundlagen und Abgrenzungen für die Berechnung der Steuer vorgibt. Anders als die Einkommensteuer wird die Gewerbesteuer nicht auf Bundesebene, sondern kommunal festgesetzt. Gewerbetreibende und Unternehmen, die als Gewerbebetrieb gelten, müssen die Gewerbesteuer an die jeweilige Gemeinde abführen.

Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Die Gewerbesteuerpflicht betrifft grundsätzlich alle Unternehmen und Einzelpersonen, die ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind natürliche oder juristische Personen, die eine selbstständige, auf Dauer angelegte und gewinnorientierte Tätigkeit ausüben. Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie bestimmte gemeinnützige Organisationen sind jedoch von der Gewerbesteuer befreit. Sirius Facilities bietet Unternehmen, die gewerbesteuerpflichtig sind, eine Auswahl an Standorten mit günstigen Hebesätzen und gut vernetzten Büro- und Lagerräumen – perfekt, um die Steuerlast zu minimieren.

Gibt es bei der Gewerbesteuer Freibeträge?

Ja, für kleinere Unternehmen wie Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs erhalten keinen Freibetrag. Der Freibetrag hilft, kleinere Betriebe zu entlasten und verhindert, dass sie bei niedrigen Gewinnen bereits stark durch die Gewerbesteuer belastet werden.

Berechnung der Gewerbesteuer: Steuermesszahl und Hebesatz

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird der Gewerbesteuermessbetrag ermittelt, dann wird der Hebesatz der jeweiligen Kommune angewandt. Der Gewinn eines Unternehmens bildet die Grundlage für die Berechnung des Gewerbeertrags. Personengesellschaften und Einzelunternehmen können den Freibetrag von 24.500 Euro abziehen. Der verbleibende Betrag wird dann mit der bundesweit einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis dieser Multiplikation ist der Gewerbesteuermessbetrag gemäß den Vorgaben des Gewerbesteuergesetzes.

Anschließend wird dieser Gewerbesteuermessbetrag mit dem individuellen Hebesatz der Kommune multipliziert, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. In städtischen Regionen ist der Hebesatz in der Regel höher, was zu einer höheren Steuerlast führt. Ein Beispiel: Beträgt der Steuermessbetrag 2.000 Euro und der Hebesatz der Stadt liegt bei 400 %, so ergibt sich eine Gewerbesteuer von 8.000 Euro. Sirius Facilities bietet Unternehmen die Möglichkeit, Standorte mit niedrigerem Hebesatz zu wählen, was die Steuerlast reduzieren kann.

Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer und der Rolle des Finanzamts

Angenommen, ein Unternehmen hat einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro. Abzüglich des Freibetrags von 24.500 Euro ergibt sich ein steuerpflichtiger Betrag von 75.500 Euro. Multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 % ergibt dies einen Steuermessbetrag von 2.642,50 Euro. Liegt der Hebesatz in der Gemeinde des Unternehmens bei 400 %, beträgt die Gewerbesteuer 10.570 Euro. Das Finanzamt stellt diesen Steuermessbetrag fest und übermittelt ihn an die zuständige Gemeinde zur Berechnung und Festsetzung der endgültigen Steuer.

Gewerbesteuererklärung und Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuererklärung muss jährlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Unternehmen können sich durch einen Steuerberater unterstützen lassen, um die Steuererklärung korrekt auszufüllen und potenzielle Steuervorteile zu nutzen. Oft geschieht dies im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung, da insbesondere bei Einzelunternehmern die Gewerbesteuer als Teil der jährlichen Steuererklärung berechnet wird. Die Gewerbesteuer ist vierteljährlich zu leisten, und Unternehmen müssen Vorauszahlungen leisten, die auf dem erwarteten Gewinn basieren. Diese Vorauszahlungen sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Möglichkeiten zur Reduzierung der Gewerbesteuerlast

Die Gewerbesteuer kann ein erheblicher Kostenfaktor sein. Unternehmen sollten daher mögliche Steueroptimierungen prüfen, um die Belastung zu minimieren. Hier einige Optionen:

  1. Freibeträge optimal nutzen: Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt der Freibetrag von 24.500 Euro. Durch kluge Planung und Investitionen können Unternehmen diesen Freibetrag bestmöglich ausnutzen.
  2. Standortwahl: Da die Gewerbesteuer eine kommunale Steuer ist, variieren die Hebesätze je nach Gemeinde erheblich. Die Wahl eines Standorts mit niedrigem Hebesatz, wie bei Sirius Facilities, kann langfristig zu erheblichen Einsparungen führen.
  3. Steueroptimierte Investitionen und Verträge: Die steuerliche Gestaltung von Abschreibungen, Verträgen und Investitionen bietet oft Spielraum zur Senkung der Gewerbesteuer. Besonders bei der Wahl und Strukturierung von Mietverträgen kann eine steueroptimierte Vertragsgestaltung zur Reduzierung der Gewerbesteuerlast beitragen.
  4. Kürzungen und Hinzurechnungen berücksichtigen: Bei der Berechnung der Gewerbesteuer können bestimmte Betriebsausgaben gekürzt werden, um die Bemessungsgrundlage zu senken. Umgekehrt können auch Hinzurechnungen erfolgen, die den Gewerbesteuermessbetrag erhöhen, etwa bei Finanzierungsaufwendungen. Eine genaue Kenntnis der Kürzungs- und Hinzurechnungsmöglichkeiten ist entscheidend, um die Gewerbesteuer gezielt zu optimieren.

Gewerbesteuer bei Umstrukturierungen, Betriebsaufgaben und Betriebsübertragungen

Bestimmte Veränderungen im Unternehmen, wie Fusionen, Umstrukturierungen oder Betriebsübertragungen, können die Steuerpflicht beeinflussen. Bei Betriebsaufgaben müssen beispielsweise stille Reserven versteuert werden. Verlustvorträge aus früheren Jahren können unter bestimmten Bedingungen genutzt werden, um die Steuerlast in Jahren mit Gewinnen zu verringern. Sirius Facilities kann Unternehmen bei der Standortwahl unterstützen, um steuerliche Vorteile bei solchen Veränderungen optimal zu nutzen.

Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid und rechtliche Schritte

Unternehmer haben die Möglichkeit, gegen den Gewerbesteuerbescheid Einspruch zu erheben, wenn sie Unstimmigkeiten feststellen. Die Frist für den Einspruch beträgt in der Regel einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Ein steuerlicher Berater kann bei der Erstellung des Einspruchs hilfreich sein, um rechtliche Schritte optimal zu planen. In besonders belastenden Fällen können Unternehmen auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, um Zahlungen vorübergehend zu vermeiden.

Fazit

Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden und belastet vor allem gewinnorientierte Unternehmen und Selbstständige. Eine genaue Kenntnis der Berechnung und der verschiedenen Einflussfaktoren – wie Steuermesszahl, Hebesatz und Freibeträge – ist für Unternehmen entscheidend, um die Steuerlast effizient zu managen. Durch kluge Standortwahl und gezielte Steueroptimierungen lässt sich die Gewerbesteuerbelastung senken. Sirius Facilities unterstützt Unternehmen bei der Wahl des optimalen Standorts und bietet eine Vielzahl von Gewerbeflächen an Standorten mit vorteilhaften Hebesätzen. So können Unternehmen nicht nur ihre Gewerbesteuer reduzieren, sondern auch langfristig an einem wirtschaftlich günstigen Standort wachsen.

Autor/in
Maximilian Steinbach

Als Experte für Unternehmensgründung gibt unser Autor Maximilian Steinbach angehenden Unternehmern wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge, um erfolgreich in die Welt des Entrepreneurships einzusteigen. Seine langjährige Erfahrung und sein Engagement machen ihn zu einer inspirierenden Quelle für Gründer und Unternehmer.

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