Alles, was Sie über die Gewerbesteuer wissen müssen

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In Deutschland gibt es viele Steuern, die für Unternehmen und Selbstständige relevant sind, darunter auch die Gewerbesteuer. Sie bildet eine tragende Säule der kommunalen Finanzierung und betrifft nahezu alle Gewerbetreibenden. Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf Gewinne von Unternehmen und Selbständigen erhoben wird, basierend auf ihrem Gewerbeertrag. Doch wer muss die Gewerbesteuer eigentlich bezahlen und welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Abgabe? In unserem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Gewerbesteuer wissen müssen, einschließlich möglicher Wege, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Inhalt

  1. Was ist die Gewerbesteuer?
  2. Wer ist gewerbesteuerpflichtig?
  3. Gibt es bei der Gewerbesteuer Freibeträge?
  4. Berechnung der Gewerbesteuer 
  5. Hebesatz und Steuermessbetrag
  6. Gewerbesteuererklärung und -zahlung
  7. Möglichkeiten zur Reduzierung der Gewerbesteuerlast
  8. Gewerbesteuer in besonderen Situationen
  9. Kann man gegen den Gewerbesteuerbescheid Einspruch erheben?
  10. Fazit

 

1. Was ist die Gewerbesteuer? 


Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die von Unternehmen und Gewerbetreibenden gezahlt wird. Das bedeutet, Unternehmen, die einen höheren Gewerbeertrag erzielen, müssen auch einen größeren Anteil an Gewerbesteuer zahlen. Dieses Prinzip folgt dem Leistungsfähigkeitsprinzip, das besagt, dass Steuern entsprechend der finanziellen Fähigkeit einer Person oder in diesem Fall eines Unternehmens erhoben werden sollten.

Somit erfüllt die Gewerbesteuer auch eine wichtige sozialpolitische Funktion, denn sie trägt dazu bei, die Belastung gerecht auf diejenigen Unternehmen zu verteilen, die wirtschaftlich erfolgreich sind. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass die Kommunen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um wichtige öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturprojekte zu finanzieren. Die Gewerbesteuer spielt somit eine wichtige Rolle bei der Stärkung der kommunalen Finanzen und der Förderung der lokalen Entwicklung.

Anders als die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer ist die Gewerbesteuer also nicht auf Bundesebene, sondern auf kommunaler Ebene geregelt. Sie wird autonom von den Städten und Gemeinden festgesetzt und erhoben. Geregelt ist sie im Gewerbesteuergesetz (GewStG) und betrifft sowohl Einzelunternehmen als auch Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs.

 

2. Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Zunächst einmal gilt die Gewerbesteuer für alle natürlichen und juristischen Personen, die ein Gewerbe betreiben. Ein Gewerbe ist nach der Definition des Einkommensteuergesetzes (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG) jede Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Gewerbe als Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder GmbH betrieben wird.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Freiberufler und Land- und Forstwirte sind beispielsweise nicht gewerbesteuerpflichtig. Auch gemeinnützige Organisationen, wie kirchliche Einrichtungen oder Vereine, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befreit sein.

Auch Gewinne aus anderen Einkunftsarten können in den Gewerbeertrag einfließen, wenn sie mit der gewerblichen Tätigkeit zusammenhängen. Dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen aus vermieteten Geschäftsräumen oder Gewinne aus Verkäufen von Betriebsvermögen.

3. Gibt es bei der Gewerbesteuer Freibeträge?

Kleine Unternehmen (Einzelunternehmer oder Personengesellschaften) erhalten einen Freibetrag von 24.500 Euro bei der Gewerbesteuer. Auf Gewinne bis zu dieser Höhe muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Übersteigt der Gewinn diesen Betrag, wird nur auf den Teil des Gewinns Gewerbesteuer erhoben, der darüber liegt. Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag.

4. Berechnung der Gewerbesteuer 

Die Berechnung der Gewerbesteuer ist ein komplexer Prozess, der von verschiedenen Faktoren abhängt:

Schritt 1: Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags

Die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Jahresgewinn eines Unternehmens. Personengesellschaften und Einzelunternehmen dürfen von diesem den Freibetrag von 24.500 Euro abziehen. Der übrigbleibende Betrag wird mit dem bundesweit einheitlichen Steuersatz von 3,5% besteuert. Damit erhält man den Gewerbesteuermessbetrag. Dieser dient als Grundlage für die eigentliche Steuerberechnung.

 

Schritt 2: Anwendung des Hebesatzes der Gemeinde

Um die Gewerbesteuer zu berechnen, multipliziert man den jeweils geltenden Hebesatz am Sitz des Unternehmens mit dem Gewerbesteuermessbetrag. Da die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist, kann jede Gemeinde ihren Hebesatz innerhalb gesetzlich vorgegebener Grenzen selbst bestimmen. Ein höherer Hebesatz führt zu einer höheren Gewerbesteuerbelastung für Unternehmen in dieser Gemeinde. In der Regel ist der Hebesatz in Großstädten höher als im Umland und liegt aktuell zwischen 200 und 600 Prozent.

 

Beispiel: Berechnung der Gewerbesteuer

Angenommen, ein Unternehmen hat einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro und nach Hinzurechnungen und Kürzungen einen steuerlichen Gewinn von 80.000 Euro erzielt.

 

Abzüglich des Freibetrags von 24.500 Euro ergibt sich ein zu versteuernder Gewinn von 55.500 Euro.

Multipliziert man den Betrag von 55.500 Euro nun mit 3,5% erhält man einen Gewerbesteuermessbetrag von 1.942,50 Euro.

 

Die Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist, hat einen Hebesatz von 400% festgelegt.

 

Die Berechnung der Gewerbesteuer sieht folgendermaßen aus:

Gewerbesteuer-Messbetrag (1.942,50 Euro) * Hebesatz (400%) = 7.770 Euro

 

Das Unternehmen müsste also 7.770 Euro Gewerbesteuer an die Gemeinde zahlen.

5. Hebesatz und Steuermessbetrag 

Der Hebesatz und der Steuermessbetrag sind also entscheidende Faktoren bei der Berechnung der Gewerbesteuer für Unternehmen in Deutschland. Unterschiedliche Standorte können zu erheblichen Unterschieden in der Steuerlast führen.

Die Kommunen nutzen den Hebesatz als politisches Instrument, um ihre Einnahmen zu steuern und die Wirtschaft vor Ort zu fördern. Ein niedriger Hebesatz kann Unternehmen anlocken, während ein hoher Hebesatz potenziell abschreckend wirken kann. Es ist daher entscheidend für Unternehmen, bei der Standortwahl den Hebesatz in Betracht zu ziehen, da er direkte Auswirkungen auf die Steuerlast haben kann.

Wir von Sirius helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Firmensitz an einen günstigeren Standort zu verlegen oder dort zu gründen, wo der Hebesteuersatz niedrig ist. Unsere Business Parks bieten Ihnen dafür alles, was sie brauchen: von voll ausgestatteten Büros, Lager- und Produktionsflächen bis hin zu Konferenz- und Seminarräumen. Dank unserer Lage in der Peripherie von großen Städten profitieren Sie bei uns an vielen Standorten von einer niedrigen Gewerbesteuer. Trotzdem befinden Sie sich in unmittelbarer Nähe zu fast allen deutschen Städten. Nehmen Sie gerne Kontakt auf und wir finden gemeinsam die perfekte Fläche für Sie! 

6. Gewerbesteuererklärung und -zahlung

Mit der Gewerbesteuererklärung erklärt man gegenüber dem Finanzamt seinen Gewerbeertrag. Sie ist in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragt haben, kann die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden. Beachten Sie jedoch, dass eine verspätete Abgabe zu Verspätungszuschlägen oder Zinsen auf eventuell nachzuzahlende Steuern führen kann.

Bei der Gewerbesteuererklärung handelt es sich um das Formular GewSt 1 A, welches auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt werden muss. Dafür nutzen Sie entweder eine entsprechende Software oder das kostenlose Elsterprogramm. Im Formular finden Sie auch eine Auflistung aller möglichen Hinzurechnungen und Kürzungen.

Übrigens: auch wenn Sie als Gewerbetreibender unter einem Gewinn von 24.500 Euro liegen, kann das Finanzamt von Ihnen eine Gewerbesteuererklärung verlangen. In diesem Fall geben Sie eine sogenannte Nullmeldung ab. Das bedeutet, Sie füllen die Steuererklärung aus, müssen aber keine Gewerbesteuern zahlen.

 

Die Gewerbesteuerzahlung

Anhand der Gewerbesteuermesszahl und des erklärten Gewerbeertrags des Erhebungszeitraums errechnet das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag. Dieser ist die Grundlage für die Gemeinde, um die Höhe der Steuer zu ermitteln. Hierfür wird der Steuermessbetrag mit dem individuellen Hebesatz multipliziert.

Die Zahlung der Gewerbesteuer erfolgt in der Regel in vier vierteljährlichen Raten, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Höhe der Raten richtet sich nach dem im Steuerbescheid festgelegten Betrag.

Haben Sie ein Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, dann müssen Sie in jeder Gemeinde Gewerbesteuer zahlen. Fachleute nennen das Zerlegung. Die Steuer wird entsprechend der Lohnsummen in den Betriebsstätten berechnet.

 

Stundungs- und Ratenzahlungsoptionen

Es kann Situationen geben, in denen die Zahlung der Gewerbesteuer eine finanzielle Belastung für Ihr Unternehmen darstellt. In solchen Fällen sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt suchen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Stundung oder Ratenzahlung der Gewerbesteuer möglich. Die genauen Bedingungen und Modalitäten können von Bundesland zu Bundesland variieren, daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.

7. Möglichkeiten zur Reduzierung der Gewerbesteuerlast

Die Gewerbesteuer ist eine bedeutende Abgabe, die Unternehmen in Deutschland zahlen müssen. Es gibt aber einige Möglichkeiten, die Gewerbesteuerlast zu reduzieren und somit die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens zu stärken.

Die Gewerbesteueroptimierung erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung. Lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater oder einem Unternehmensberater unterstützen, um die besten Strategien für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Unsere Tipps sind aber schon ein guter Ausgangspunkt, um Ihre Gewerbesteuerbelastung zu reduzieren und Ihr Unternehmenswachstum zu fördern.

 

Nutzen Sie Freibeträge

Eine der einfachsten Möglichkeiten, Ihre Gewerbesteuerbelastung zu verringern, besteht darin, die Freibeträge zu nutzen, die Ihnen gesetzlich zustehen. Der Freibetrag für Gewerbeerträge liegt aktuell bei 24.500 Euro pro Jahr. Ihre Gewinne bis zu dieser Grenze sind also gewerbesteuerfrei.

Planen Sie Investitionen oder Ausgaben so, dass Sie den Freibetrag optimal ausnutzen. Geplante Gewinne können, wenn möglich, auf verschiedene Geschäftsjahre verteilt werden. Investitionen tätigen Sie am besten so, dass sie in das Jahr fallen, in dem Sie den Freibetrag noch nicht ausgeschöpft haben.

 

Die Wahl des Standorts

Die Gewerbesteuer ist eine Kommunalsteuer. Der Steuersatz wird also von der Gemeinde festgelegt, in der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Die Steuersätze können von Gemeinde zu Gemeinde erheblich variieren. Daher lohnt es sich, den Standort Ihres Unternehmens sorgfältig zu wählen.

In Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen zahlen Sie weniger Gewerbesteuer. Überlegen Sie, ob ein Umzug oder die Gründung einer Zweigniederlassung in einer solchen Gemeinde für Ihr Unternehmen in Frage kommt. Natürlich sollten aber auch andere Faktoren wie die Infrastruktur und die Verfügbarkeit von Fachkräften berücksichtigt werden. In unseren Sirius Business Parks und Office Centern verbinden wir beides – da wir uns in der Umgebung großer Städte befinden, profitieren Sie von einer guten Infrastruktur und vielen Fachkräften. Gleichzeitig zahlen Sie in der Regel deutlich weniger Gewerbesteuer als dies im Stadtzentrum der Fall wäre. Möchten Sie mehr dazu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns doch einmal unverbindlich – gerne finden wir gemeinsam die passende Gewerbefläche für Ihr Unternehmen. 

 

Geschickte Investitions- und Vertragsgestaltung

Auch die Art und Weise, wie Sie Ihr Unternehmen führen und Investitionen tätigen, kann erheblichen Einfluss auf Ihre Gewerbesteuerbelastung haben. Hier können Sie einige Punkte berücksichtigen:

  • Abschreibungen: Nutzen Sie die Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Vermögenswerte. Durch die Abschreibung können Sie die steuerliche Belastung Ihrer Gewinne mindern.
  • Gestaltung von Verträgen: Achten Sie darauf, dass Verträge und Vereinbarungen steueroptimiert gestaltet sind. Überprüfen Sie Lieferverträge, Lizenzvereinbarungen oder Mietverträge und passen Sie sie gegebenenfalls an, um steuerliche Vorteile zu erzielen.
  • Fördermittel nutzen: Informieren Sie sich über regionale und nationale Förderprogramme. Auf diese Weise können Sie Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen für bestimmte Investitionen oder Geschäftstätigkeiten erhalten.

8. Gewerbesteuer in besonderen Situationen

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. In bestimmten Situationen können sich damit auch die steuerlichen Verpflichtungen erheblich verändern:

8.1 Umstrukturierungen

Unternehmen sind in der Regel bestrebt, sich weiterzuentwickeln und sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Hierbei kann es zu Umstrukturierungen wie Fusionen, Spaltungen oder Umwandlungen in andere Rechtsformen kommen. Die Gewerbesteuer wird in diesen Fällen nicht automatisch erlassen. Die Umstrukturierung kann steuerliche Auswirkungen haben, die sorgfältig geprüft werden müssen.

  • Fusionen und Spaltungen
    Bei Fusionen oder Spaltungen von Unternehmen müssen die beteiligten Unternehmen und die neu entstehenden Gesellschaften die Gewerbesteuer neu berechnen. Hierbei können Verlustvorträge genutzt werden, um die Steuerbelastung zu reduzieren.
  • Umwandlungen
    Eine Umwandlung in eine andere Rechtsform, wie zum Beispiel die Umwandlung einer GmbH in eine AG, kann erhebliche Auswirkungen auf die Gewerbesteuer haben. Hierbei müssen die gesetzlichen Regelungen und die steuerlichen Folgen sorgfältig geprüft werden.

8.2  Betriebsaufgaben und Betriebsübertragungen

Manchmal sehen sich Unternehmer und Unternehmerinnen gezwungen, ihren Betrieb aufzugeben oder Teile davon zu veräußern. Auch dies kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben.

  • Betriebsaufgabe
    Bei einer Betriebsaufgabe sind die steuerlichen Auswirkungen in der Regel komplex. Es müssen unter anderem stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden. Es ist wichtig, hier eine sorgfältige Planung durchzuführen, um steuerliche Nachteile zu minimieren.
  • Betriebsübertragung
    Bei der Übertragung eines Betriebs auf einen anderen Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Steuervorteile genutzt werden. Hierbei ist jedoch eine genaue Prüfung der steuerlichen Bedingungen erforderlich.

Verlustverrechnung und Gewerbesteuer

Die Verlustverrechnung spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Gewerbesteuer. Verluste aus vergangenen Jahren können mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Es ist jedoch zu beachten, dass die Möglichkeiten zur Verlustverrechnung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.

  • Verlustvortrag
    Unternehmen können Verluste aus Vorjahren als Verlustvortrag geltend machen, um Gewinne in späteren Jahren zu verrechnen. Dies kann die Gewerbesteuerbelastung erheblich senken.
  • Verlustabzug bei Umstrukturierungen
    Wie bereits erwähnt, können Verluste bei Umstrukturierungen genutzt werden, um die Steuerlast zu mindern. Dies erfordert jedoch eine genaue Prüfung der steuerlichen Vorschriften.

Die Gewerbesteuerberechnung kann in besonderen Situationen wie Umstrukturierungen, Betriebsaufgaben und Betriebsübertragungen eine komplexe Angelegenheit sein. Um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und mögliche Steuervorteile zu nutzen, ist eine professionelle steuerliche Beratung unerlässlich. Die Gewerbesteuer bleibt ein wichtiger Aspekt der Unternehmensbesteuerung, der sorgfältig verwaltet werden sollte, um die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens zu gewährleisten.

9. Kann man gegen den Gewerbesteuerbescheid Einspruch erheben?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Unternehmer und Unternehmerinnen gelegentlich mit ihrem Gewerbesteuerbescheid nicht einverstanden sind. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können und welche steuerlichen Beratungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

 

Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid

Ja, gegen einen Gewerbesteuerbescheid kann Einspruch erhoben werden. Dies ist der erste Schritt, den Sie unternehmen sollten, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Die Frist für den Einspruch beträgt in der Regel einen Monat ab dem Tag, an dem Sie den Bescheid erhalten haben. In Ihrem Einspruch sollten Sie genau begründen, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Es ist ratsam, sich dabei rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Einspruch gut fundiert und statthaft ist.

 

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Wenn der Gewerbesteuerbescheid für Ihr Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt und Sie den Einspruch eingereicht haben, können Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Dies bedeutet, dass Sie vorläufig keine Gewerbesteuer zahlen müssen, bis über Ihren Einspruch entschieden wurde. Eine Aussetzung der Vollziehung ist dann möglich, wenn Ihr Einspruch dazu führen könnte, dass Ihre Steuern im Nachhinein niedriger festgesetzt werden.

 

Klage vor dem Finanzgericht

Sollte Ihr Einspruch abgelehnt werden oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet werden, haben Sie das Recht, Klage vor dem zuständigen Finanzgericht zu erheben. In diesem Verfahren wird ein Richter über Ihren Fall entscheiden.

 

Steuerliche Beratungsmöglichkeiten

Die Gewerbesteuer und andere steuerliche Angelegenheiten können äußerst komplex sein, und die Vorschriften ändern sich regelmäßig. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerexperten kann nicht nur Ihre finanzielle Belastung reduzieren, sondern auch sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Ihr Unternehmen steuerlich optimal zu positionieren. Hier sind einige Möglichkeiten der steuerlichen Beratung:

  • Steuerberater: Ein Steuerberater ist ein Experte für Steuerfragen und kann Ihnen bei der Optimierung Ihrer Gewerbesteuerbelastung helfen. Er oder sie kann auch bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen und der Einhaltung aller steuerlichen Vorschriften unterstützen.
  • Wirtschaftsprüfer: Ein Wirtschaftsprüfer kann nicht nur Ihre Finanzen überprüfen, sondern auch steuerliche Beratung bieten. Dies ist besonders hilfreich für größere Unternehmen und Konzerne.
  • Unternehmensberater: Unternehmensberater können Ihnen bei der strategischen Planung und Finanzoptimierung Ihres Unternehmens helfen, um die Gewerbesteuerlast zu minimieren.
  • Steuerliche Online-Plattformen: Es gibt auch Online-Plattformen und Tools, die Unternehmern bei steuerlichen Fragen helfen. Diese können eine kostengünstige Option sein, wenn Sie nur grundlegende Unterstützung benötigen.

10. Fazit

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn von Selbständigen und Unternehmen erhoben und ist somit eine Steuer auf die Ertragskraft eines Betriebs. Anders als die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer, die vom Bund festgelegt werden, legen die Kommunen die Höhe der Gewerbesteuer selbst fest. Dies führt zu regionalen Unterschieden in der Höhe der Steuerbelastung für Unternehmen. Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und wird zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten und öffentlichen Dienstleistungen verwendet.

Die richtige Handhabung der Gewerbesteuer ist entscheidend, um die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens zu schützen. Fehlende Kenntnisse oder Nachlässigkeit bei der Gewerbesteuer können zu unnötigen finanziellen Belastungen führen. Eine fundierte Kenntnis dieser Steuer und die Nutzung legaler Möglichkeiten zur Steuerminimierung können dazu beitragen, die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens zu verbessern.

 

Autor/in
Maximilian Steinbach

Als Experte für Unternehmensgründung gibt unser Autor Maximilian Steinbach angehenden Unternehmern wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge, um erfolgreich in die Welt des Entrepreneurships einzusteigen. Seine langjährige Erfahrung und sein Engagement machen ihn zu einer inspirierenden Quelle für Gründer und Unternehmer.

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