Verträge

Warum werden einige Kosten wie Heizung, Wasser und Strom per Fläche abgerechnet?

Einige Verbrauchsmedien werden nach Fläche abgerechnet. Die Abrechnung der Heizkosten etwa richtet sich nach § 11b der Heizkostenverordnung, der unter bestimmten Voraussetzungen eine Abrechnung nach Fläche erlaubt – etwa bei technischen Einschränkungen oder einem unverhältnismäßigen Aufwand für eine verbrauchsabhängige Erfassung. Für Wasser- und Stromkosten besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Der Umlageschlüssel wird laut Mietvertrag nach billigem Ermessen festgelegt und kann angepasst werden, sofern dies für die Vertragsparteien zumutbar ist.

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