Arbeitsstättenverordnung für Büros: Das sollten Sie bei der Büroplanung beachten
Die Gestaltung eines Büros ist mehr als nur eine Frage des Geschmacks. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitsplätze nicht nur funktional, sondern auch sicher und gesund für die Mitarbeitenden sind. Genau hier kommt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ins Spiel, die klare Anforderungen an die Gestaltung von Büros stellt. Aber was genau müssen Unternehmen beachten, um ein Büro zu planen, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht?
Als Anbieter von Gewerbeflächen in ganz Deutschland mit jahrelanger Erfahrung können wir hier einige Tipps geben! Welche Aspekte bei der Büroplanung besonders wichtig sind und wie Sie ein optimales Arbeitsumfeld schaffen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Inhalt
- Warum die Arbeitsstättenverordnung für Büros so wichtig ist
- Grundlegende Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung
- Wichtige Aspekte der Büroplanung nach der Arbeitsstättenverordnung
- Praxisbeispiel: So gelingt die gesetzeskonforme Büroplanung
Warum die Arbeitsstättenverordnung für Büros so wichtig ist
Die Verordnung legt fest, wie Arbeitsplätze gemäß ASR gestaltet sein müssen, damit Arbeitnehmer sicher, gesund und produktiv arbeiten können. Sie regelt unter anderem Anforderungen an Raumgröße, Beleuchtung, Belüftung und Ergonomie. Ziel ist es, Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten zu minimieren und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Unfälle vermieden werden. Ein gut geplantes Büro fördert zudem die Zufriedenheit der Mitarbeiter und steigert damit auch ihre Produktivität.
Grundlegende Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung
Zu den grundlegenden Vorschriften, die alle Arbeitsräume und Arbeitsplätze betreffen, gehören unter anderem:
- Raumabmessungen und Bewegungsflächen: Die Verordnung gibt an, wie viel Platz pro Mitarbeiter mindestens zur Verfügung stehen muss. Dies betrifft sowohl die Raumgröße als auch den Abstand zwischen Arbeitsplätzen.
- Ergonomische Gestaltung: Schreibtische und Stühle müssen so gestaltet sein, dass Mitarbeitende in einer gesunden Haltung arbeiten können.
- Gesundheitsschutz und Unfallvermeidung: Die Sicherheit der Mitarbeitenden steht im Mittelpunkt. Dazu gehören Fluchtwege, Erste-Hilfe-Ausstattung und der Schutz vor gefährlichen Stoffen oder Lärm.
Weitere Vorgaben für Arbeitsstätten betreffen z.B. den Nichtraucherschutz. In Büros gilt in der Regel ein allgemeines Rauchverbot in den Innenräumen, während im Außenbereich oft Raucherzonen ausgewiesen sind. Solange Nichtraucher effektiv vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt, liegt es dem Arbeitgeber jedoch frei, auch andere Lösungen umzusetzen, etwa Raucherräume oder Smoking Stations.
Können wir Sie bei der Planung Ihres Büros unterstützen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gern bei der Auswahl passender Büroflächen, dem ersten Schritt, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen!
Wichtige Aspekte der Büroplanung nach der Arbeitsstättenverordnung
1. Raumgröße und Arbeitsplatzabstände
Eine der zentralen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung für Büros betrifft die Raumgröße. Pro Mitarbeiter müssen mindestens 8 bis 10 Quadratmeter Fläche Zur Verfügung stehen, je nach Art der Tätigkeit, auch spezifische Vorgaben aus der ASR A1.2. Zusätzlich sollten zwischen den Arbeitsplätzen ausreichende Abstände eingehalten werden, um Bewegungsfreiheit zu gewährleisten und ein angenehmes Arbeiten zu ermöglichen. Ein Beispiel: In einem Büro mit mehreren Schreibtischen sollten mindestens 1,5 Meter zwischen den Tischen liegen, um Störungen zu vermeiden.
2. Lichtverhältnisse und Beleuchtung
Die richtige Beleuchtung spielt eine entscheidende Rolle für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Arbeitsplätze möglichst viel Tageslicht erhalten und Lampen so gestaltet sind, dass sie das natürliche Licht ergänzen, ohne zu blenden. Verwenden Sie also Leuchten, die blendfreies und ausreichend helles Licht bieten, um eine Ermüdung der Augen zu vermeiden. Zudem sollten Mitarbeitende die Möglichkeit haben, ihre Schreibtische individuell zu beleuchten.
3. Belüftung und Raumklima
Ein angenehmes Raumklima ist für die Gesundheit und Konzentration der Arbeitnehmer unerlässlich. Die Verordnung schreibt vor, dass Büros ausreichend belüftet werden müssen, entweder durch natürliche Lüftung (Fenster) oder durch technische Anlagen (Lüftungssysteme). Die Raumtemperatur sollte idealerweise 20 bis 22 Grad Celsius betragen. Achten Sie darauf, dass die Luftfeuchtigkeit im Büro ausgeglichen ist, um ein angenehmes Raumklima zu schaffen.
4. Lärmschutz und Akustik
Lärm kann ein erheblicher Stressfaktor im Büro sein und die Konzentration stark beeinträchtigen. Die Arbeitsstättenverordnung fordert daher Maßnahmen zum Lärmschutz, insbesondere in Großraumbüros. Teppichböden, Akustikdecken oder schallabsorbierende Trennwände sind bewährte Mittel, um den Lärmpegel zu senken und eine ruhige Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Achten Sie darauf, dass Geräte wie Drucker oder Kopierer in separaten Räumen untergebracht werden, um störende Geräusche zu minimieren. Schallschutzmaßnahmen zusätzlich helfen, Lärm zu reduzieren.
5. Ergonomische Arbeitsplätze
Ein wichtiger Aspekt der Büroplanung ist die Ergonomie. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Büromöbel so gestaltet sind, dass sie die Gesundheit der Mitarbeitenden unterstützen. Dazu gehören höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Stühle und Bildschirme, die flexibel einstellbar sind. Schaffen Sie Arbeitsplätze, an denen Mitarbeiter sowohl im Sitzen als auch im Stehen arbeiten können. Dies fördert eine gesunde Körperhaltung und beugt Rückenschmerzen vor.
6.Besondere Anforderungen für spezielle Arbeitsbereiche
Neben den allgemeinen Anforderungen gibt es spezielle Vorschriften für bestimmte Bereiche. So müssen zum Beispiel Bildschirmarbeitsplätze so eingerichtet sein, dass Reflexionen und Blendungen vermieden werden. Auch Pausenräume und Gemeinschaftsbereiche unterliegen besonderen Vorgaben: Sie müssen ausreichend groß und gut belüftet sein und den Mitarbeitenden Erholungsmöglichkeiten bieten.
Nicht zu vergessen sind Fluchtwege, die klar gekennzeichnet und jederzeit frei zugänglich sein müssen. Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Sicherheit der Mitarbeitenden, sondern auch dem Schutz im Notfall.
Praxisbeispiel: So gelingt die gesetzeskonforme Büroplanung
Ein Beispiel für eine gesetzeskonforme Büroplanung wäre ein Büroraum mit sechs Arbeitsplätzen, bei dem die folgenden Punkte umgesetzt wurden:
- Jeder Arbeitsplatz verfügt über 10 Quadratmeter Platz, mit ausreichendem Abstand zwischen den Schreibtischen.
- Große Fenster sorgen für viel Tageslicht, während zusätzliche LED-Lampen für blendfreies Licht am Arbeitsplatz sorgen.
- Die Raumtemperatur wird durch eine moderne Klimaanlage konstant bei 21 Grad gehalten, während schallabsorbierende Trennwände den Lärmpegel minimieren.
- Ergonomische Stühle und höhenverstellbare Schreibtische ermöglichen den Mitarbeitenden flexibles Arbeiten.
Durch die Einhaltung dieser Vorgaben wird nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt, sondern auch eine produktive und angenehme Arbeitsumgebung geschaffen.
Fazit: Erfolgreiche Büroplanung nach der Arbeitsstättenverordnung
Eine durchdachte Büroplanung nach den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung ist unerlässlich, um die Sicherheit, Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Von der Raumgröße über die Beleuchtung bis hin zu ergonomischen Möbeln – jeder Aspekt trägt dazu bei, dass Mitarbeitende sich wohlfühlen und produktiv arbeiten können. Wenn Sie bei der Auswahl und Planung Ihres Büros Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite!