Umkleideräume und Toiletten am Arbeitsplatz: Was die Arbeitsstättenverordnung vorschreibt
Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen gibt es viele gesetzliche Vorgaben, die Unternehmer beachten müssen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt dabei unter anderem, wie Toiletten und Umkleideräume ausgestattet sein müssen. Aber welche Anforderungen müssen tatsächlich erfüllt werden? In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung.
Inhalt
- Was regelt die Arbeitsstättenverordnung?
- Toiletten nach der Arbeitsstättenverordnung: Was ist vorgeschrieben?
- Umkleideräume nach der Arbeitsstättenverordnung
- Was Arbeitgeber tun müssen, um die Vorschriften einzuhalten
- Häufige Fragen zur Arbeitsstättenverordnung
Was regelt die Arbeitsstättenverordnung?
Die Arbeitsstättenverordnung stellt sicher, dass Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass keine Gesundheitsgefahren für die Mitarbeitenden entstehen. Sie umfasst Vorschriften für Raumluft, Beleuchtung, Sicherheit und vieles mehr. Eine zentrale Rolle spielen dabei auch die Regelungen zu Sanitärräumen und Umkleiden, da diese direkt mit dem Wohlbefinden der Beschäftigten zusammenhängen.
Toiletten nach der Arbeitsstättenverordnung: Was ist vorgeschrieben?
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass in jeder Arbeitsstätte eine ausreichende Anzahl von Toiletten vorhanden sein muss. Diese sollten leicht zugänglich und in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden. Aber was bedeutet das konkret?
- Mindestanzahl von Toiletten: Je nach Anzahl der Mitarbeitenden muss eine bestimmte Anzahl an Toiletten bereitgestellt werden. Dabei wird häufig auf das Verhältnis zwischen Beschäftigtenzahl und Toilettenanzahl geachtet. Für bis zu 5 Personen ist mindestens eine Toilette vorgeschrieben, zudem wird empfohlen, zusätzlich ein Urinal für männliche Beschäftigte zur Verfügung zu stellen. Für mehr Beschäftigte steigt die Anzahl entsprechend.
- Trennung nach Geschlechtern: Sofern nicht nur wenige Mitarbeitende beschäftigt sind oder andere individuelle Vereinbarungen getroffen wurden, müssen Toiletten für Männer und Frauen getrennt sein.
- Ausstattung: Neben Toiletten selbst müssen auch Handwaschgelegenheiten – also z.B. ein Handwaschbecken – Seifenspender und eine Möglichkeit zum Trocknen der Hände bereitgestellt werden. Letzteres kann ein Papierspender oder ein Warmlufttrockner sein. Sauberkeit ist ein zentraler Faktor, der durch regelmäßige Reinigung sichergestellt werden muss. In Herrentoiletten mit Kabinen (sogenannten „Toilettenzellen“) muss mindestens ein Hygienebehälter – also ein kleiner Mülleimer – mit Deckel vorhanden sein, dessen Standort deutlich ausgewiesen ist. Bei Damentoiletten ist ein solcher Behälter mit Deckel an jeder genutzten Toilette verpflichtend.
- Lüftung: Wasch- und Toilettenräume müssen über eine wirksame Lüftung verfügen.
- Reinigung: Selbstverständlich sollten Toiletten- und Waschräume regelmäßig und gewissenhaft gereinigt werden, um Sauberkeit und Hygiene zu gewährleisten.
Ein interessanter Punkt: Auch mobile oder temporäre Arbeitsplätze, wie Baustellen, müssen geeignete Toilettenanlagen bieten. Dies können mobile Sanitärcontainer sein, die den gleichen Hygienestandards genügen müssen.
Umkleideräume nach der Arbeitsstättenverordnung
Neben den Toiletten spielen auch die Umkleideräume eine wichtige Rolle, insbesondere in Arbeitsumgebungen, in denen spezielle Schutzkleidung erforderlich ist. Die Verordnung stellt auch hier klare Anforderungen:
- Pflicht für Umkleideräume: Wo Mitarbeitende spezielle Arbeitskleidung tragen müssen, ist ein Umkleideraum bereitzustellen. Dieser Raum muss ausreichend Platz und abschließbare Schränke bieten, damit die Mitarbeitenden ihre private Kleidung sicher verwahren können.
- Anforderungen an Umkleideräume: Sie müssen gut belüftet sein und die Möglichkeit bieten, Kleidung vor Nässe oder Schmutz zu schützen. Zudem müssen ausreichende Sitzgelegenheiten vorhanden sein.
- Trennung nach Geschlechtern: Ebenso wie bei Toiletten gilt hier die Regel, dass getrennte Umkleideräume für Männer und Frauen zur Verfügung gestellt werden müssen, es sei denn, es gibt individuelle Lösungen oder die Anzahl der Beschäftigten ist sehr klein.
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Was Arbeitgeber tun müssen, um die Vorschriften einzuhalten
Um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung eingehalten werden, sollten Arbeitgeber regelmäßig die Arbeitsstätten überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Hier einige Schritte, die helfen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden:
- Bedarfsanalyse: Überprüfen Sie, wie viele Mitarbeitende Ihre Toiletten und Umkleideräume nutzen. Sind die aktuellen Einrichtungen ausreichend?
- Hygienekonzept: Entwickeln Sie einen Reinigungsplan, um die Sauberkeit in den Toiletten und Umkleideräumen zu gewährleisten.
- Wartung und Kontrolle: Regelmäßige Wartung der Sanitäranlagen ist essenziell, um Funktionalität und Hygiene sicherzustellen. Auch sollten Mitarbeitende einen festen Ansprechpartner haben, um eventuelle Probleme schnell zu melden.
Wenn diese Punkte beachtet werden, sind Sie auf dem besten Weg, die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung umzusetzen und Ihren Mitarbeitenden eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung zu bieten.
Häufige Fragen zur Arbeitsstättenverordnung
Zum Abschluss möchten wir einige häufig gestellte Fragen (FAQs) zu den Toiletten- und Umkleideräumen beantworten:
Müssen Toiletten in kleineren Büros auch getrennt sein?
Ja, in der Regel ist eine Trennung erforderlich, es sei denn, es handelt sich um sehr kleine Teams oder es gibt spezielle Regelungen. Genauer gesagt: Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dürfen Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitenden die Sanitärräume so gestalten, dass Toiletten, Wasch- und Umkleidebereiche kombiniert werden. Wenn die Nutzung durch weibliche und männliche Beschäftigte nicht zeitgleich erfolgt, kann hier zudem auf die Geschlechtertrennung verzichtet werden.
Gibt es Ausnahmen für die Bereitstellung von Umkleideräumen?
Umkleideräume sind nur dann erforderlich, wenn spezielle Arbeitskleidung getragen werden muss. Ansonsten reicht es, wenn genügend Platz für persönliche Kleidung vorhanden ist.
Wie oft müssen Toiletten gereinigt werden?
Hier gibt es keine festen Vorgaben, das Intervall hängt ganz von der Häufigkeit der Nutzung ab. Jedoch muss die Sauberkeit jederzeit sichergestellt sein: Dies wird in der Praxis oft durch tägliche Reinigungen gewährleistet.
Müssen in allen Betrieben barrierefreie Toiletten vorhanden sein?
Die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ist notwendig, sobald Menschen mit Handicap im Unternehmen beschäftigt sind. Laut § 154 SGB IX sind Betriebe mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen verpflichtet, mindestens 5 % dieser Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bereitzustellen. Daher müssen sie entsprechende Vorkehrungen treffen, darunter auch die Bereitstellung geeigneter, barrierefreier Toiletten.
Fazit: Einfache Umsetzung mit großen Auswirkungen
Die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf Toiletten und Umkleideräume ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Faktor für das Wohlbefinden und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden. Mit einer sauberen, gut ausgestatteten und den Vorschriften entsprechenden Sanitäranlage schaffen Sie eine angenehme Arbeitsumgebung, die gleichzeitig die Produktivität steigert.
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