Patent anmelden – so geht’s!

Patenteinreichung

Sie hatten eine geniale Idee, die Sie nach viel Arbeit, Recherche und Tüftelei nun so weit entwickelt haben, dass endlich alles funktioniert – jetzt möchten Sie Ihre Idee natürlich schützen lassen und ein Patent anmelden. Zu Recht! Patente sind ein wesentlicher Bestandteil unserer heutigen Wirtschaft. Sie ermöglichen es Erfindern, ihre Ideen zu schützen und sie als ihr geistiges Eigentum zu beanspruchen. Dadurch können sie ihre Fortschritte in der Technologie oder in der Wissenschaft einfacher kommerzialisieren und sie vor unautorisierten Nachahmern schützen. Doch wie genau meldet man eigentlich ein Patent an?

 

Wir bei Sirius unterstützen innovative Unternehmen vom Start-up bis zum Mittelstand, für die Patente oft eine wichtige Rolle spielen. Die hohe Bedeutung der Patente hat eine Studie der Wirtschaftsprüfung BDO gerade bestätigt. Leider kann das komplexe Patent- und Schutzrechtswesen für Laien eine echte Herausforderung sein. Die hohen Anwaltskosten, gerade am Anfang einer Gründung, ebenfalls. In diesem Blog-Beitrag verraten wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Patentanmeldung selbst vornehmen können:

 

  1. Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Erfindung tatsächlich patentierbar ist. Dafür muss sie neu, also bisher noch nicht öffentlich gemacht worden sein. Außerdem muss sie eine technische Lösung für ein technisches Problem darstellen, also keinen rein ästhetischen oder philosophischen Wert haben. Auch kann keine Patenterteilung erfolgen, wenn die Erfindung gegen die guten Sitten verstößt oder gefährlich ist.

 

  1. Sobald Sie sicher sind, dass Ihre Erfindung patentierbar ist, sollten Sie recherchieren. Es ist wichtig, dass Sie herausfinden, ob es bereits ähnliche Patente gibt. Eine entsprechende Datenbank finden Sie auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts. Wenn es bereits ähnliche Patente gibt, sollten Sie überlegen, ob Ihre Erfindung ausreichend differenziert ist, um trotzdem ein Patent zu erhalten und ob sich der ganze Aufwand lohnt. Falls Sie daran zweifeln, sollten Sie noch etwas Arbeit in Ihre Erfindung stecken, um sie wirklich einzigartig zu machen.

 

  1. Um ein Patent zu erhalten, müssen Sie zuerst eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde einreichen. In Deutschland betrifft das in der Regel das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Die Anmeldung muss eine Beschreibung Ihrer Idee, einschließlich des technischen Hintergrunds und der Funktionsweise, enthalten. Dazu gehören eine detaillierte Beschreibung und Skizzen oder Zeichnungen. Es reicht dabei nicht, das Anmeldeformular vollständig auszufüllen. Die Erfindung muss so konkret und detailliert beschrieben sein, dass ein Fachmann sie problemlos ausführen kann. Außerdem müssen Sie angeben, welche Teile Ihrer Idee bereits öffentlich bekannt sind.

 

  1. Der Prozess der Patentanmeldung ist sehr zeitaufwändig und komplex. Es kann mehrere Jahre dauern, bis das Patenterteilungsverfahren komplett abgeschlossen ist. Im Allgemeinen rechnet man mit 1,5 bis 3 Jahren. Während dieser Zeit sollten Sie Ihre Erfindung jedoch bereits umfassend schützen. Dazu gehören Anmeldungen für Designs, Marken oder Gebrauchsmuster.

 

  1. Erteilung des Patents: Sobald Ihre Patentanmeldung beim DPMA eingegangen ist, wird eine Prüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass Ihre Idee tatsächlich neu und innovativ ist. Wenn keine Bedenken auftreten, wird Ihr Patent genehmigt und Sie haben das Recht, Ihre Erfindung für eine begrenzte Zeit (in der Regel 20 Jahre lang) zu nutzen und sie zu verkaufen oder zu lizenzieren und andere daran zu hindern, sie ohne Ihre Erlaubnis zu nutzen.

 

Auch wenn man eine Patentanmeldung selbst ausführen kann, ist es dennoch empfehlenswert, einen Patentanwalt zu konsultieren und sich bei der Durchführung des Anmeldeprozesses helfen zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Anmeldung vollständig und korrekt ist und verlieren keine kostbare Zeit durch Nachbearbeitung und erneute Anmeldung.

 

Wie teuer ist eine Patentanmeldung?

 

Für die Anmeldung eines Patents werden einmalige Kosten für Anmeldung, Recherche und Prüfung in Höhe von etwa 350 € fällig, zudem eventuelle Kosten für die Rechtsberatung. Nach erfolgreicher Patentanmeldung sind jährliche Gebühren zu zahlen, die sich schrittweise über die Jahre erhöhen. Im 3. Jahr betragen die Kosten 70 €, im 5. Jahr 100 € und im 20. Jahr sogar über 1.000 €. Mit dem Beginn des 3. Schutzjahres müssen die Kosten jährlich unaufgefordert gezahlt werden, sonst kann der Patentschutz erlöschen. Nach 10 Jahren wird für die Aufrechterhaltung einer Marke zudem eine Verlängerungsgebühr erhoben.

 

Was kann man nicht patentieren lassen?

 

Patentiert werden nur technische Erfindungen. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik verschieben sich jedoch ständig die Grenzen, was als technische Erfindung gilt und was nicht. Das Patentgesetz enthält daher keine eindeutige Definition dessen, was als technische Erfindung anzusehen ist. Stattdessen werden im Gesetz Beispiele genannt, was nicht als technische Erfindung gilt und daher nicht patentierbar ist. Einige dieser Beispiele sind:

  • Natürliche Phänomene wie Gezeiten, Erdbeben, Tornados oder Schwerkraft
  • Mathematische Formeln und Gleichungen
  • Abstrakte Ideen wie philosophische Konzepte oder Konzepte der Wissenschaft
  • Kunstwerke wie Gemälde, Skulpturen oder literarische Werke (diese können aber durch Urheberrechte geschützt werden)
  • Methoden zur Steuervermeidung
  • Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, wie zum Beispiel Erfindungen, die zur Diskriminierung von Menschen oder zur Schädigung der Umwelt beitragen

Fazit:

Eine Patentanmeldung ist aufwendig und dadurch mit einem hohen Zeitaufwand und auch Kosten verbunden. Darüber hinaus kann es manchmal schwierig werden, ein Patent durchzusetzen. Möglicherweise wird eine umfangreiche Recherche erforderlich, um festzustellen, ob eine Verletzung vorliegt. In einigen Fällen kann es daher sinnvoller sein, auf Geheimhaltung oder andere Formen des Schutzes zurückzugreifen, anstatt ein Patent anzumelden.

Trotzdem: Ein Patent ist eine urheberrechtliche Schutzmaßnahme, die es dem Inhaber erlaubt, eine bestimmte Erfindung exklusiv zu nutzen und zu verkaufen. Durch ein Patent können Sie verhindern, dass Ihr Konkurrent Ihre Erfindung ohne Ihre Zustimmung nutzt oder nachahmt. Dadurch können Sie möglicherweise auch den Marktwert Ihrer Erfindung steigern.

Es ist daher ratsam, eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und sich von einem Anwalt oder Patentanwalt beraten zu lassen, bevor man die Entscheidung trifft, ob eine Patentanmeldung sinnvoll ist.

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Autor/in
Maximilian Steinbach

Als Experte für Unternehmensgründung gibt unser Autor Maximilian Steinbach angehenden Unternehmern wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge, um erfolgreich in die Welt des Entrepreneurships einzusteigen. Seine langjährige Erfahrung und sein Engagement machen ihn zu einer inspirierenden Quelle für Gründer und Unternehmer.

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