Rechtsform eines Unternehmens: So treffen Sie die richtige Wahl

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Sie wollen sich selbstständig machen und ein Unternehmen gründen? Dann ist die Wahl der Rechtsform eine der ersten großen Entscheidungen, die Sie treffen müssen. Die Rechtsform eines Unternehmens zu wählen, kann eine knifflige Sache sein, da jede Rechtform ihre Vor- und Nachteile hat. Dieser Beitrag soll Ihnen die Entscheidung erleichtern. Lesen Sie hier eine Einführung in die Rechtsformen und entdecken Sie weitere wertvolle Tipps und Informationen, die Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen unterstützen.

Als Vermieter von Gewerbeflächen begleiten wir zahlreiche Unternehmen bei der Gründung von Anfang an – vom kleinen Einzelbüro bis hin zu großen Lagerhallen und Büroetagen. Mit unserem Guide möchten wir Ihnen einen guten Überblick geben, damit Sie die Wahl treffen können, die am besten zu Ihren Plänen passt!

Rechtsform eines Unternehmens: Welche Rechtsformen gibt es?

In Deutschland wird grundsätzlich zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Während bei Personengesellschaften die Personen im Mittelpunkt stehen, steht bei Kapitalgesellschaften das Kapital im Mittelpunkt. Je nachdem, welche Rechtform sie wählen, gehen Sie steuerliche und rechtliche Verpflichtungen ein. Es gibt Kosten und Gebühren, die mit der Gründung eines Unternehmens verbunden sind.

Die Unternehmensrechtsformen im Überblick:

Personengesellschaften:

–        Einzelunternehmen
–        Stille Gesellschaft
–        OHG – offene Handelsgesellschaft
–        KG Kommanditgesellschaft
–        GbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Kapitalgesellschaften:

–        GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
–        GmbH & Co. KG
–        AG – Aktiengesellschaft
–        KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
–        eG – eingetragene Genossenschaft

 

Wahl der Rechtsform: Die 7 Fragen, um Ihre Rechtform zu wählen

Stellen Sie sich die folgenden Fragen und finden Sie anhand Ihrer Antworten die passende Rechtsform.

1.     Wie viele Personen gründen das Unternehmen?
2.     Wer leitet das Unternehmen?
3.     Wie viel Startkapital können Sie aufbringen?
4.     Soll die persönliche Haftung beschränkt sein?
5.     Wie hoch soll die Kreditwürdigkeit sein?
6.     Wie steht es um einen Handelsregistereintrag?
7.     Soll die Gründung schnell gehen?

Vor- und Nachteile Unternehmensrechtsformen

Ob Sie eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen wollen, die Vor- und Nachteile zu kennen, ist wichtig, um eine Entscheidung treffen zu können.

Personengesellschaft:

Eine Personengesellschaft bietet viel Flexibilität und kann für kleinere Unternehmen eine gute Wahl sein. Allerdings kann das Management schwierig sein, da alle Gesellschafter gleichermaßen an Entscheidungen beteiligt sind.

Kapitalgesellschaft:

Kapitalgesellschaften bieten mehr Unternehmenssteuerung und sind für größere Unternehmen geeignet. Allerdings kann die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen komplex und aufwendig sein.

Wahl der Rechtsform: Welche Rechtsformen gibt es?

Das Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen zu gründen, ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. Diese Rechtsform kommt– abgesehen von einem Gewerbeschein – ohne Formalitäten aus und benötigt kein Startkapital. Ein Eintrag ins Handelsregister muss erst ab einem bestimmten Umsatz und einer bestimmten Mitarbeiterzahl erfolgen. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem Privatvermögen.

Die Stille Gesellschaft

Die Stille Gesellschaft ist eine besondere Form einer Personenvereinigung, ist aber keine Handelsgesellschaft. Die Rechtsform bedarf keiner weiteren Vereinbarungen und lässt sich wie ein Schuldverhältnis beschreiben.

Ein stiller Teilhaber beteiligt sich mit Kapital oder einer Sacheinlage am Unternehmen und ist damit am Gewinn beteiligt. In den Geschäftsbetrieb ist er aber nicht involviert.

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG (offene Handelsgesellschaft) ist eine Partnerschaftsgesellschaft, bei der alle Partner gemeinsam haften und Geschäfte tätigen können. Sie bietet den Partnern mehr Flexibilität als andere Rechtsformen und kann in bestimmten Fällen steuerlich vorteilhafter sein als andere Arten von Unternehmen. Die OHG beschreibt ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe. Sie kann nur von Kaufleuten gegründet werden, aber nicht von Kleingewerbetreibenden, wie zum Beispiel die GbR. Die OHG kann ohne Kapital gegründet werden und die Unternehmer haften mit dem gesamten Vermögen.

Die Kommanditgesellschaft

Die KG (Kommanditgesellschaft) bezeichnet eine Rechtsform, in der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) mit mindestens einem passiven Teilhaber (Kommanditist) verbunden sind. KGs sind für größere Gesellschaften geeignet und bieten den Komplementären mehr Schutz als andere Rechtsformen. Während sich die Kommanditisten finanziell am Unternehmen beteiligen, führt der Komplementär die Geschäfte allein. Damit hat er alleiniges Entscheidungsrecht und haftet mit seinem Privatvermögen. Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.

Die GbR

Bei der GbR kommen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammen. Die GbR unterliegt den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Da alle Unternehmer gleichberechtigt sind, sollte ein Gesellschaftsvertrag für die Gründung abgeschlossen werden. Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen und es ist kein Mindestkapital erforderlich.

Die GmbH

Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Sie ist besonders für größere Unternehmen geeignet, da ihre Haftung auf das Stammkapital des Unternehmens beschränkt ist. Dies bedeutet, dass die persönliche Haftung des Eigentümers begrenzt ist und er nicht mit seinem Privatvermögen haften muss. Eine GmbH kann leicht aufgestockt werden, um zusätzliches Kapital zu erhalten, ohne dass ein neues Unternehmen gegründet werden muss.

Für die Gründung ist ein Startkapital von 25.000 € erforderlich.

Ein notariell beurkundeter Gesellschaftervertrag ist ebenfalls eine Voraussetzung. Es muss eine Gesellschafterliste erstellt werden und ein Eintrag ins Handelsregister ist vorgegeben.

Eine andere beliebte Rechtsform ist die UG (haftungsbeschränkt). Diese Form bietet viele der Vorteile einer GmbH, hat jedoch einige Besonderheiten. Hier muss nur ein Mindeststammkapital von einem Euro vorhanden sein und es gibt keine Begrenzung für den Anteilseigner. Darüber hinaus kann ein UG-Unternehmen schnell gegründet werden, was es zu einer attraktiven Option für Start-ups macht. Die UG eignet sich, um Rücklagen zu bilden, bis das Mindeststammkapital von 25.000 € erreicht ist.

Die GmbH & Co.KG

Die GmbH & Co.KG lässt mehr Handlungsspielraum zu als die GmbH. Das Haftungsrisiko ist bei einer KG geringer als bei einer GmbH. Entscheidungsbefugnisse und die Gewinnverteilung hängen von der Vermögenseinlage der GmbH und der Kommanditisten ab.

Die Aktiengesellschaft

Die Voraussetzung für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein vom Notar beurkundeter Gesellschaftervertrag. Ein Eintrag im Handelsregister ist ebenfalls verpflichtend. Ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro muss zum Zeitpunkt der Gründung vorhanden sein. Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt und von den Gesellschaftern eingebracht.

Die Gesellschafter haften mit ihren Einlagen und nur in Ausnahmefällen auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Aktiengesellschaft besteht aus einem Vorstand, einem Aufsichtsrat und einer Hauptversammlung. Die Haftung findet ausschließlich über das Privatvermögen statt und nur in absoluten Ausnahmefällen über das Privatvermögen.

Die eingetragene Genossenschaft

Für die eingetragene Genossenschaft schließen sich natürliche oder juristische Personen als Konsum-, Bank-, Bau-, Dienstleistungs-, Absatz- oder Produktionsgenossenschaft zusammen. Die Mitgliederzahl ist offen.

Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens ab und sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Durch gründliche Recherche kann man herausfinden, welche Art von Unternehmensrechtsform am besten zu seinen Zielen passt und so das Bestmögliche aus dem Geschäftsmodell machen.

Fazit: Die Wahl der Unternehmensform

Unabhängig davon, ob Sie einen Einzelunternehmer, eine Partnerschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen möchten, ist es wichtig, sich über die jeweiligen Rechtsformen zu informieren. Beachten Sie auch die steuerlichen und rechtlichen Aspekte, wenn Sie sich für eine bestimmte Rechtsform entscheiden. Für eine schlussendliche Entscheidung empfehlen wir, sich Rat bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater einzuholen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, die für Sie optimale Rechtsform zu wählen.

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Autor/in
Maximilian Steinbach

Als Experte für Unternehmensgründung gibt unser Autor Maximilian Steinbach angehenden Unternehmern wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge, um erfolgreich in die Welt des Entrepreneurships einzusteigen. Seine langjährige Erfahrung und sein Engagement machen ihn zu einer inspirierenden Quelle für Gründer und Unternehmer.

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